der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
Der MNFT sieht mit Sorge, dass an vielen Standorten die Studienbeiträge/gebühren nur teilweise dem ursprünglichen beschlossenen Ziel, der „Verbesserung der Lern- und Lehrsituation“, zugeführt werden. Sie dürfen nicht dem Ausgleich von Minderzuweisungen an die Universitäten, der Aufstellung von Ausfallfonds, Lohnsteigerungen, Bauerhalt etc. dienen.
Der MNFT fordert daher, dass die Studienbeiträge tatsächlich durchweg den Fächern zu Gute kommen und der fachspezifischen Verbesserung der Qualität der Lehre dienen.